RECHTSANWALT ROLAND KLEIN, LL.M.

Die Universitätsausbildung zur Befähigung zum Richteramt absolvierte Rechtsanwalt Roland Klein an der Universtität des Saarlandes in Saarbrücken. Danach folgte die Referendarausbildung beim Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken.

Schließlich wurde dann an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz der Weiterbildungsstudiengang Medienrecht mit dem Abschluss der Verleihung des akademischen Grades eines Master of Laws (LL.M., Magister Legum) absolviert.

Die Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Zweibrücken erfolgte im Juli 1997, die Zulassung beim Pflälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken erfolgte im Juli 2002.

Der Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Roland Klein ist im „gewerblichen Rechtsschutz“. Es handelt sich hierbei um die Rechtsgebiete Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Kunst-/Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht (Designrecht), Gebrauchsmusterrecht sowie Lizenz- und Lizenzvertragsrecht.

Aufgrund der Absolvierung des Weiterbildungsstudienganges Medienrecht besteht auch eine akademisch fundierte Qualifikation für das private Presserecht. Schließlich besteht auch eine jahrelange praktische Erfahrung im privaten Baurecht.

Nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltsseminars sind die Voraussetzungen zur Führung des Titels „Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz“ testiert.

Pflichtgemäße jährliche Fortbildungen in allen Rechtsgebieten der genannten Schwerpunkte gewährleisten den aktuellen Wissensstand.