RECHTSANWALT KLAUS LEINENWEBER

Nach Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Referendarausbildung beim Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken Zulassung als Rechtsanwalt am 12.11.1982.

Hiernach Eintritt und spätere Übernahme der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dirke, Pirmasens. Seit 03.12.1997 bis zum Wegfall der Singularzulassung 31.01.2003 als Rechtsanwalt beim Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken zugelassen.

Seit seiner Zulassung widmet sich Rechtsanwalt Leinenweber der Beratung erfolgreicher Handels-, Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen und steht gemeinsam mit seinen Mitarbeitern allen Mandanten als zuverlässiger Partner in allen Rechtsfragen zur Seite.

Daneben widmet er sich insbesondere den Tätigkeitsbereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht. Nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltseminars „Verkehrsrecht“ bei der Deutschen Anwaltakademie sind die Voraussetzungen zur Führung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ testiert.

Zwischenzeitlich wurde Rechtsanwalt Leinenweber zum Syndicusanwalt des ADAC und Vertragsanwalt der Handelsvertreterorganisation CDH berufen. Er ist ehrenamtlich als Mitglied des Aufsichtsrates des FK 03 Pirmasens, des Schiedsgerichts des Verbandes der Rheinland-Pfälzischen Reit- und Fahrvereine und Ehrenrat des Automobilclub Pirmasens ACP tätig.