Handels- und Gesellschaftsrecht:
Klarheit bei Verträgen, Gesellschaften und Haftung
Im Handels- und Gesellschaftsrecht geht es oft um Entscheidungen mit wirtschaftlicher Tragweite.
Als Rechtsanwälte in Pirmasens beraten und vertreten wir Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Handelsvertreter verständlich, verlässlich und mit Blick auf praktikable Lösungen.

Für Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter und Handelsvertreter
Unsere Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht
Unser Ziel ist eine klare rechtliche Einschätzung Ihrer unternehmerischen Situation – und eine Beratung, die wirtschaftliche Interessen und praktische Umsetzung zusammenbringt.

Als Rechtsanwälte in Pirmasens begleiten wir Unternehmen, mittelständische Betriebe, Geschäftsführer, Gesellschafter und Handelsvertreter bei Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, bei der Gründung oder Veräußerung von Gesellschaften, bei Haftungsfragen sowie bei Konflikten zwischen Gesellschaftern oder Organen einer Gesellschaft.
Dabei erklären wir Ihnen verständlich, welche rechtlichen Risiken bestehen, welche Handlungsmöglichkeiten realistisch sind und welche nächsten Schritte wirtschaftlich sinnvoll sein können.
Gründung, Veräußerung und Fusion von Gesellschaften
Gesellschaftsvertrag, Satzung und Gesellschaftervereinbarung
Beratung zu GmbH, GbR, KG, OHG, AG und weiteren Gesellschaftsformen
Geschäftsführerhaftung und Organhaftung
Gesellschafterstreit und Auseinandersetzung von Gesellschaften
Übertragung von Geschäftsanteilen und Firmenfortführung
Handelsvertretervertrag prüfen oder erstellen lassen
Provisionen und Ausgleichsansprüche nach § 89b HGB
Prokura, Handelsvollmacht und Vertretungsregelungen
Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen
Handelsrechtliche Rügepflichten bei Warenlieferungen
Unternehmenskäufe, -verkäufe und Kooperationen
Davon profitieren unsere Mandanten:

Kostenlose Erstberatung für ADAC-Mitglieder

Zugriff auf internationales Kanzleinetzwerk

Bundesweite Zusammenarbeit mittelständischer Kanzleien

Abgestimmte Abläufe im Rechtsschutzumfeld

TÜV-Zertifizierung nach ISO 9001
Klarheit bei unternehmerischen Rechtsfragen
Für Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter
Unternehmerische Entscheidungen brauchen eine verlässliche rechtliche Grundlage. Das gilt bei der Gründung einer Gesellschaft ebenso wie bei Vertragsfragen, Haftungsrisiken, Gesellschafterkonflikten oder der Übertragung von Geschäftsanteilen. Wir helfen Ihnen, Entscheidungen rechtlich sicher vorzubereiten und umzusetzen.
Mehr zu Unternehmen und Gesellschaften
Gesellschaftsverträge, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen prüfen oder gestalten
Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern klären
Geschäftsführerhaftung und Organhaftung prüfen
Gesellschafterstreitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich begleiten
Übertragung von Geschäftsanteilen und Firmenfortführung rechtlich prüfen
Gründung, Veräußerung, Fusion oder Umstrukturierung vorbereiten
Für Handelsvertreter, Vertriebspartner und Kaufleute
Im Handelsrecht entstehen häufig Fragen zu Verträgen, Provisionen, Vertretungsrechten oder Ansprüchen nach Vertragsende. Besonders bei Handelsvertreterverträgen und Ausgleichsansprüchen ist eine genaue Prüfung wichtig. Wir beraten Sie klar und lösungsorientiert.
Mehr zu Handelsvertreter- und Vertriebsthemen
Handelsvertreterverträge prüfen, erstellen oder anpassen
Provisionsansprüche und Abrechnungen rechtlich prüfen
Ausgleichsansprüche nach § 89b HGB einschätzen und durchsetzen
Kündigung und Beendigung von Handelsvertreterverträgen begleiten
Prokura, Handelsvollmacht und Vertretungsmacht klären
Ansprüche aus Handelsgeschäften durchsetzen oder abwehren
Unternehmerische Rechtsfragen online klären
Sie möchten einen Gesellschaftsvertrag prüfen lassen, haben Fragen zur Geschäftsführerhaftung oder benötigen eine Einschätzung zu einem Handelsvertretervertrag?
In der Online-Beratung besprechen wir Ihr Anliegen persönlich und verständlich ohne Anfahrt und mit klaren nächsten Schritten.
Häufige Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Wann ist ein Gesellschaftsvertrag nötig?
Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit, zum Beispiel Geschäftsführung, Stimmrechte, Gewinnverteilung, Einlagen, Austritt und Konfliktfälle. Eine klare Gestaltung hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Was kann ich bei einem Gesellschaftsstreit tun?
Zunächst sollte geprüft werden, welche Regelungen im Gesellschaftsvertrag gelten und welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben. Danach können außergerichtliche Lösungen, Verhandlungen oder gerichtliche Schritte sinnvoll sein.
Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?
Eine persönliche Haftung kann zum Beispiel bei Pflichtverletzungen, fehlerhaften Zahlungen, verspäteten Reaktionen in Krisensituationen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben eine Rolle spielen. Wir prüfen, welche Risiken konkret bestehen.
Was ist ein Ausgleichsanspruch nach § 89B HGB?
Handelsvertreter können nach Vertragsende unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch haben. Entscheidend sind unter anderem Kundenbeziehungen, Vertragsdauer, Provisionen und der Nutzen für das Unternehmen.
Worauf sollte ich bei der Übertragung von Geschäftsanteilen beachten?
Wichtig sind unter anderem Kaufpreis, Haftungsfragen, Zustimmungserfordernisse, bestehende Verträge und steuerliche oder wirtschaftliche Folgen. Wir prüfen die rechtlichen Punkte und begleiten die Umsetzung.
Was bedeutet Haftung bei Firmenfortführung?
Wer ein Unternehmen unter der bisherigen Firma fortführt, kann unter bestimmten Voraussetzungen für frühere Verbindlichkeiten haften. Deshalb sollte vor einer Übernahme oder Fortführung genau geprüft werden, welche Risiken bestehen.