Strafrecht:
Klarheit bei Vorladung, Ermittlungsverfahren und Anklage
Ob polizeiliche Vorladung, Beschuldigtenvernehmung, Strafbefehl, Anklage, Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft: Im Strafrecht ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend.
Als Rechtsanwälte in Pirmasens beraten und vertreten wir Beschuldigte, Angeklagte, Opfer von Straftaten und Angehörige außergerichtlich und vor Gericht.

Für Beschuldigte, Angeklagte, Opfer von Straftaten und Angehörige
Unsere Leistungen im Strafrecht
Unser Ziel ist eine klare Einschätzung Ihrer Situation und eine Verteidigung oder Vertretung, die zu Ihrem Verfahren passt.

Als Rechtsanwälte in Pirmasens unterstützen wir Mandanten im Strafrecht mit verständlicher Beratung, sorgfältiger Prüfung und einem ruhigen Blick auf die nächsten Schritte.
Wir begleiten Beschuldigte, Angeklagte, Opfer von Straftaten und Angehörige bei rechtlichen Fragen rund um Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Strafbefehle, Anklagen und gerichtliche Verfahren.
Dabei erklären wir Ihnen nachvollziehbar, welche Rechte Sie haben, welche Aussagen vermieden werden sollten und welche Strategie im konkreten Verfahren sinnvoll erscheint.
Polizeiliche Vorladung
und Beschuldigtenvernehmung
Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage
Ermittlungsverfahren und Strafverfahren
Strafbefehl, Anklage und Hauptverhandlung
Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
Verfahrenseinstellung
und Verständigungsmöglichkeiten
Opferschutz, Nebenklage und Adhäsionsverfahren
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Straftaten
Jugend- und Verkehrsstrafrecht
Davon profitieren unsere Mandanten:

Kostenlose Erstberatung für ADAC-Mitglieder

Zugriff auf internationales Kanzleinetzwerk

Bundesweite Zusammenarbeit mittelständischer Kanzleien

Abgestimmte Abläufe im Rechtsschutzumfeld

TÜV-Zertifizierung nach ISO 9001
Klarheit bei strafrechtlichen Fragen
Für Beschuldigte und Angeklagte
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie keine vorschnellen Angaben machen. Wir prüfen die Akte, erklären Ihre Rechte und entwickeln eine Verteidigung, die zu Ihrer Situation passt.
Mehr zu Verteidigungsthemen
Prüfung von Vorladung, Anhörung, Strafbefehl oder Anklage
Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte
Beratung vor Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft
Entwicklung einer passenden Verteidigungsstrategie
Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
Für Opfer, Geschädigte und Angehörige
Auch Opfer einer Straftat benötigen klare rechtliche Unterstützung. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, prüfen mögliche Ansprüche und begleiten Sie bei den nächsten Schritten im Verfahren.
Mehr zu Opferschutz und Ansprüchen
Beratung zu Rechten als Geschädigte oder Geschädigter
Unterstützung bei Nebenklage und Adhäsionsverfahren
Prüfung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
Begleitung bei belastenden Verfahrenssituationen
Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Gericht
Vertretung außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren
Strafrechtliche Fragen online klären
Sie haben eine Vorladung erhalten, einen Strafbefehl bekommen oder benötigen Unterstützung in einem laufenden Strafverfahren?
In der Online-Beratung besprechen wir Ihre Situation persönlich und verständlich ohne Anfahrt und mit klaren nächsten Schritten.
Häufige Fragen zum Strafrecht
Was soll ich tun, wenn ich eine polizeiliche Vorladung erhalten habe?
Nehmen Sie möglichst früh anwaltlichen Rat in Anspruch und machen Sie nicht vorschnell Angaben zur Sache. Wir prüfen die Situation und erklären Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht selbst belasten. Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, sollte erst nach anwaltlicher Prüfung und möglichst nach Akteneinsicht entschieden werden.
Was bedeutet Akteneinsicht im Strafverfahren?
Über die Ermittlungsakte lässt sich prüfen, welche Vorwürfe im Raum stehen und welche Beweise vorliegen. Erst danach kann eine Verteidigungsstrategie sinnvoll entwickelt werden.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb kurzer Frist Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
Spätestens bei Vorladung, Hausdurchsuchung, Strafbefehl, Anklage oder Untersuchungshaft sollten Sie anwaltliche Unterstützung einholen. So können Fehler zu Beginn des Verfahrens vermieden werden.
Vertreten Sie auch Opfer von Straftaten?
Ja. Wir unterstützen Opfer und Geschädigte zum Beispiel bei Nebenklage, Adhäsionsverfahren sowie bei der Prüfung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.