Strafrecht:
Klarheit bei Vorladung, Ermittlungsverfahren und Anklage

Ob polizeiliche Vorladung, Beschuldigtenvernehmung, Strafbefehl, Anklage, Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft: Im Strafrecht ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend.

Als Rechtsanwälte in Pirmasens beraten und vertreten wir Beschuldigte, Angeklagte, Opfer von Straftaten und Angehörige außergerichtlich und vor Gericht.

Für Beschuldigte, Angeklagte, Opfer von Straftaten und Angehörige

Unsere Leistungen im Strafrecht

Unser Ziel ist eine klare Einschätzung Ihrer Situation und eine Verteidigung oder Vertretung, die zu Ihrem Verfahren passt.

Team von Rechtsanwälte Leinenweber

Als Rechtsanwälte in Pirmasens unterstützen wir Mandanten im Strafrecht mit verständlicher Beratung, sorgfältiger Prüfung und einem ruhigen Blick auf die nächsten Schritte.

Wir begleiten Beschuldigte, Angeklagte, Opfer von Straftaten und Angehörige bei rechtlichen Fragen rund um Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Strafbefehle, Anklagen und gerichtliche Verfahren.

Dabei erklären wir Ihnen nachvollziehbar, welche Rechte Sie haben, welche Aussagen vermieden werden sollten und welche Strategie im konkreten Verfahren sinnvoll erscheint.

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Polizeiliche Vorladung
und Beschuldigten­vernehmung

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Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage

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Ermittlungs­verfahren und Strafverfahren

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Strafbefehl, Anklage und Hauptverhandlung

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Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft

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Entwicklung einer Verteidigungs­strategie

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Verfahrenseinstellung
und Verständigungs­möglichkeiten

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Opferschutz, Nebenklage und Adhäsionsverfahren

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Schadensersatz und Schmerzens­geld nach Straftaten

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Jugend- und Verkehrs­strafrecht

Davon profitieren unsere Mandanten:

Vertragsanwalt ADAC

Kostenlose Erstberatung für ADAC-Mitglieder

DIRO

Zugriff auf inter­nationales Kanzleinetzwerk

Vertragsanwalt ADAC

Bundesweite Zusammen­arbeit mittel­ständischer Kanzleien

Vertragsanwalt ADAC

Abgestimmte Abläufe im Rechts­schutz­umfeld

Vertragsanwalt ADAC

TÜV-Zertifizierung nach ISO 9001

Klarheit bei strafrechtlichen Fragen

Für Beschuldigte und Angeklagte

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie keine vorschnellen Angaben machen. Wir prüfen die Akte, erklären Ihre Rechte und entwickeln eine Verteidigung, die zu Ihrer Situation passt.

Mehr zu Verteidigungsthemen

Prüfung von Vorladung, Anhörung, Strafbefehl oder Anklage

Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakte

Beratung vor Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft

Entwicklung einer passenden Verteidigungsstrategie

Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung

Für Opfer, Geschädigte und Angehörige

Auch Opfer einer Straftat benötigen klare rechtliche Unterstützung. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, prüfen mögliche Ansprüche und begleiten Sie bei den nächsten Schritten im Verfahren.

Mehr zu Opferschutz und Ansprüchen

Beratung zu Rechten als Geschädigte oder Geschädigter

Unterstützung bei Nebenklage und Adhäsionsverfahren

Prüfung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Begleitung bei belastenden Verfahrenssituationen

Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Gericht

Vertretung außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren

Strafrechtliche Fragen online klären

Sie haben eine Vorladung erhalten, einen Strafbefehl bekommen oder benötigen Unterstützung in einem laufenden Strafverfahren?

In der Online-Beratung besprechen wir Ihre Situation persönlich und verständlich ohne Anfahrt und mit klaren nächsten Schritten.

Häufige Fragen zum Strafrecht

Was soll ich tun, wenn ich eine polizeiliche Vorladung erhalten habe?

Nehmen Sie möglichst früh anwaltlichen Rat in Anspruch und machen Sie nicht vorschnell Angaben zur Sache. Wir prüfen die Situation und erklären Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht selbst belasten. Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, sollte erst nach anwaltlicher Prüfung und möglichst nach Akteneinsicht entschieden werden.

Was bedeutet Akteneinsicht im Strafverfahren?

Über die Ermittlungsakte lässt sich prüfen, welche Vorwürfe im Raum stehen und welche Beweise vorliegen. Erst danach kann eine Verteidigungsstrategie sinnvoll entwickelt werden.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb kurzer Frist Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Spätestens bei Vorladung, Hausdurchsuchung, Strafbefehl, Anklage oder Untersuchungshaft sollten Sie anwaltliche Unterstützung einholen. So können Fehler zu Beginn des Verfahrens vermieden werden.

Vertreten Sie auch Opfer von Straftaten?

Ja. Wir unterstützen Opfer und Geschädigte zum Beispiel bei Nebenklage, Adhäsionsverfahren sowie bei der Prüfung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.